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Digitaler Nachlass: Was Angehörige wissen müssen

24.07.2020

Erbe verpflichtet. Im Todesfall gibt der Erblasser neben materiellen und ideellen Werten auch den digitalen Nachlass an seine Erben weiter. Als Folge der fortschreitenden Digitalisierung hinterlassen Versterbende zahlreiche Profile im Netz, Mail-Konten und Abonnements. Das deutsche Erbrecht definiert klar, welche Verwaltungsrechte Erben haben. Grundsätzlich gilt: Verträge gehen auf die Erben über. Sie müssen bei Bedarf genau wie persönliche Profile des Verstorbenen in der Regel durch Angehörige gekündigt, beziehungsweise gelöscht werden.

Klarheit schaffen

Experten empfehlen, digitale Zugangsdaten im Testament aufzunehmen, damit auch diese Erbschaft unkompliziert vonstattengeht. Vollmachten für Vertrauenspersonen machen ebenfalls Sinn. Hat der Verstorbene das Notieren versäumt, müssen Zugangsdaten individuell ermittelt werden. Das ist nicht nur mühsam, sondern auch emotional sehr belastend. Einige Portale, wie etwa Facebook, bieten die Möglichkeit, das Profil eines Verstorbenen in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. So werden Bekannte informiert und eine Art digitaler Trauerort entsteht. Um weitere Konten im Netz zu löschen, sollten Angehörige Kontakt zum Verwalter der jeweiligen Seite aufnehmen und die Situation schildern. In der Regel reagieren die Firmen nach eindeutiger Identifizierung mit Akzeptanz.

Hilfe annehmen

Wenn trotz andauernder Bemühungen das Löschen verbleibender Accounts unmöglich scheint, können Freunde des Verstorbenen bei der Suche nach Zugangsdaten behilflich sein. Wer anonyme Hilfe aus Datenschutzgründen bevorzugt, vertraut auf Dienstleister, die bei der Verwaltung von digitalem Nachlass helfen. Die Profis sind auf den Umgang mit gesicherten Profilen Verstorbener spezialisiert.
Sollten Sie Fragen zu digitalem Nachlass oder anderen Bereichen der Bestattungsvorsorge haben, bin ich gerne für Sie da.
Ihr Hendrik Ruda